Zum Gedenken an den 20. Juli 1944 – und was dieser Tag für uns heute bedeutet!
Der 20. Juli 1944 steht Pate für Art. 20 Abs. 4 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Dieser Satz kam erst 1968/69 ins Grundgesetz, als es darum ging, für die Notstandsgesetze eine Art Kompromissformel zu finden, damit auch die SPD diesen Gesetzen zustimmt. Dieser Widerstandsartikel fordert dazu auf, es nicht so weit kommen zu lassen, dass es zu einem großen Widerstand kommt. Der Gedenktag des 20. Juli lehrt uns, bereits den Anfängen von Menschenverachtung entgegenzutreten. Jeglicher Widerstand im Kleinen ist eine bewegende Kraft und kein „Gutmenschentum“. Sondern er ruft zur Zivilcourage auf, Missstände zu benennen und gegen Unrecht einzutreten.
Menschenverachtung ist nie legitim. Daher gilt, wie es die Menschen des 20. Juli gefordert haben: „Zur Sicherung des Rechts und des Anstandes gehört die anständige Behandlung aller Menschen“. Er führte zur Formulierung von Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – als Kernaussage unseres Rechtsstaates.
Der Widerstand, der hier zum Ausdruck kommt, kann nie von Grund- und Menschenrechten getrennt werden. Auch die Pressefreiheit ist eine Art Widerstand, das sonst nicht Gesagte öffentlich zu machen.
Die Geschwister Scholl schrieben auf ihre Flugblätter: „Zerreißt den Mantel, der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! … Wenn ihr wartet, bis der andere anfängt, wird keiner anfangen“. Argumente wie: „Alleine kann man ja doch nichts bewirken“ zeugen von Gleichgültigkeit, Trägheit, Resignation und Feigheit. Wer den Mut der Widerständler damals vor Augen hat, für den viele von ihnen ihr Leben ließen, muss diesen Mut als Mahnung und Verpflichtung begreifen in einer Gegenwart, in der Mut nur wenig kostet.
Nun feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, feiern Freiheitsgrundsätze in unserem Land, sehen aber auch, dass diese Werte und Freiheiten in vielen Ländern – und auch im eigenen Land – mit Füßen getreten werden. Die Freiheitsrechte sind die Diamanten des Grundgesetzes, so Heribert Prantl. Es gilt sie zu schützen und zu pflegen – als die Wegweiser für alles, was unser Staat und diese Gesellschaft tun.
Der römische Dichter Ovid hat einmal gesagt: „Glücklich ist, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen“.